Vermietung

Neuvermietungen werden öffentlich ausgeschrieben.  Die Vermietungsbedingungen sind im Vermietungsreglement geregelt. Es gelten Belegungsvorschriften und Haushaltseinkommenslimiten. Die Stiftung Einfach Wohnen führt keine Wartelisten.  
Vermietung Siedlung Hofwiesenstrasse - Areal Guggach
  • Bewerben

    Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. 
    Nun wählt der Zufallsgenerator 10 Bewerbungen pro Wohnung aus. Sie erhalten eine Absage oder Zusage per Email  bis Ende April 2024 (Schritt 2 Bewerbungsprozess).

     

    Nach einer Zusage reichen Sie weitere Unterlagen mit einem Online-Formular ein. (Schritt 3 Bewerbungsprozess)

    – letzte Steuerrechnung (nicht Steuererklärung), steuerbares Einkommen und Vermögen ersichtlich

    – Kopie ID/Pass

    – Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)

     


    Die Wohnungen der Siedlung Hofwiesenstrasse wurden über einen Zeitraum vom 4. April 12.00 Uhr bis 14. April 20.00 Uhr ausgeschrieben.

    Innerhalb dieses Zeitraumes spielte es keine Rolle, wann Sie sich beworben haben: Alle fristgerecht eingegangenen Online-Bewerbungen haben die gleichen Chancen, sofern die Mietkriterien erfüllt sind.

    Sie konnten sich auf maximal drei Wohnungen bewerben. Falls Sie sich auf mehr als drei Wohnungen bewerben, werden für die Auswahl nur die ersten drei Bewerbungen berücksichtigt. Es war daher nicht zielführend sich auf mehr als drei Wohnungen zu bewerben. 

    Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem. Daher entscheidet ein Zufallsgenerator, wer für den weiteren Vermietungsprozess ausgewählt wird. Bei der Vergabe der Wohnungen wird  ein ausgewogenes Verhältnis der Mietenden bezüglich Herkunft, Alter und Lebenssituation berücksichtigt. Die Stiftung behält sich vor, alternative ähnliche Wohnungen anzubieten.  Die zusätzlichen Zimmer werden nicht ausgeschrieben. Der Bedarf nach einem zusätzlichen Zimmer kann nach erfolgter Auswahl mit den weiteren Bewerbungsunterlagen angegeben werden (Schritt 3 Vermietungsprozess).  Weitere Informationen zum Vermietungsprozess.


    Allgemeine Hinweise

    Die meisten Wohnungen sind freitragend und werden nach der Kostenmiete vermietet. Die subventionierten Wohnungen werden durch die öffentliche Hand vergünstigt gemäss den kantonalen Wohnbauförderungsbestimmungen.  Für beide Wohnungskategorien gelten
    unterschiedliche Mietbedingungen. Es gelten Belegungsvorschriften (Zielbelegung und Minimalbelegung) und Einkommenslimiten. Die Stiftung plant eine überwiegende Zielbelegung der Wohnungen von Zimmerzahl gleich Personenzahl.

    Es handelt sich um eine autofreie Siedlung. Daher ist es den Bewohnenden nicht erlaubt ein Auto zu besitzen. Es sind nur Parkplätze verfügbar für Bewohnende, die ein Auto aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen benötigen.

    Hunde- und Katzen sind in der Siedlung nicht erlaubt.

    Der Bezug der Wohnungen findet voraussichtlich ab September 2024 statt.


    Hilfe / Unterstützung

    Der Bewerbungsprozess für die Wohnungen verläuft ausschliesslich online – bei Bedarf unterstützen wir Sie. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen oder keinen Zugang zum Internet haben, können Sie uns kontaktieren.

    Kontakt Telefon  044 415 71 30


    Vorbehalt

    Es ist möglich, dass sich während der Bauphase Änderungen bezüglich der Materialisierung, Gestaltung sowie Terminierung ergeben. Die Flächenangaben zu den Wohnungen sind als Richtflächen zu verstehen und können kleinere Abweichungen aufweisen.

    Der Mietzins wird nach den Grundsätzen der Kostenmiete berechnet und von den amtlichen Stellen der Stadt sowie des Kantons Zürich kontrolliert und bewilligt. Die aufgeführten Mietzinse sind provisorisch, Abweichungen sind möglich und eine entsprechende Anpassung bleibt vorbehalten.

  • Bewerbungsprozess

    Überblick Bewerbungsprozess:

    Schritte Bewerbungsprozess:
    1. Bewerbung

    Sie bewerben sich über ein Online-Formular für eine Wohnung. Sie benötigen die folgenden Informationen für eine Wohnungsbewerbung:

    – Name, Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand, Nationalität, Aufenthaltsstatus, email Adresse

    – Anzahl aller Personen (Erwachsene / Kinder)

    – steuerbares Einkommen (gemäss letzter Steuerrechnung) aller Personen im Haushalt

    2. Auswahl

    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wählt der Zufallsgenerator 10 Bewerbungen pro Wohnung aus. Sie erhalten eine Absage oder Zusage per Email.

    3. Dokumente

    Sie reichen weitere Unterlagen mit einem weiteren Online-Formular ein.

    – letzte Steuerrechnung (nicht Steuererklärung), steuerbares Einkommen und Vermögen ersichtlich

    – Kopie ID/Pass

    – Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)

    4. Prüfung

    Wir prüfen die Unterlagen. Bewerbungen werden auf Vollständigkeit, Richtigkeit der Angaben und die
    Erfüllung der Vermietungsbedingungen geprüft. Unvollständige Bewerbungen oder solche mit falschen Angaben werden nicht berücksichtigt und führen zu einer Absage. Wir entscheiden, wer die Wohnung erhält. Dabei werden verschiedene Vergabekriterien beachtet.

    5. Mitteilung

    Sie erhalten eine Absage oder Zusage per Email.

    6. Musterausstellung

    Wir laden Sie zur Musterausstellung der Wohnungen Hofwiesenstrasse  ein. Wir zeigen Ihnen Innenausbau und Muster der Materialisierung, Visualisierungen und Pläne. Es können keine Wohnungen besichtigt werden.

    7. Mietvertrag

    Die Mietverträge werden einige Wochen nach der Zusage verschickt. Zuerst unterschreibt die Mietpartei, dann die Stiftung. Der Bezug findet voraussichtlich ab September 2024 statt.

  • Wohnungen

    Die Siedlung umfasst 14 1 Zimmer Wohnungen, 20 Wohnungen mit 2 und 2,5 Zimmern, 42 Wohnungen mit 3 Zimmern, 20 Wohnungen mit 4,5 Zimmern und 15 Wohnungen mit 5,5 bis 10,5 Zimmern. Zudem wird es 5 zumietbare Zimmer geben. Die Wohnungsflächen sind kompakt gehalten – dies auch mit Blick auf das Klimaziel Netto-Null.

    Die freitragenden Wohnungen werden nach dem Prinzip der Kostenmiete vermietet.

    Wohnungsspiegel
    Anzahl Wohnungstyp Etage m2
    Ø ca.
    Mietzins inkl. Nebenkosten
    Ø ca. CHFfreitragend     subventioniert
    5 zumietbare Zimmer 2.-6. OG 21 390.00
    14 1.0 Zimmer-Wohnungen 1. OG 34.8 655.00
    13 2.0 Zimmer-Wohnungen 1. – 7. OG 49.5 1’020.00 960.00
    6 2.5 Zimmer-Wohnungen 2. – 7. OG 61.5 1’260.00 1’020.00
    1 2.5 Zimmer-Wohnungen 1. OG 61.8 1’210.00
    42 3.0 Zimmer-Wohnungen 2. – 7. OG 72.1 1’435.00 1’180.00
    20 4.5 Zimmer-Wohnungen 2. – 6. OG 97.4 1’960.00 1’620.00
    6 5.5 Zimmer-Wohnungen 2. – 7. OG 110.3 2’310.00 1’850.00
    1 5.5 Zimmer-Wohnung 1. OG 124.4 2’350.00
    2 6.5 Zimmer-Wohnungen 7. OG 136.5 2’900.00
    1 6.5 Zimmer-Wohnung 1. OG 145.6 2’590.00
    1 6.5 Zimmer-Wohnung 1. OG 158.0 2’810.00
    1 7.5 Zimmer-Wohnung 1. OG 168.9 3’000.00
    2 7.5 Zimmer-Wohnungen 7. OG 160.0 3’350.00
    1 10.5 Zimmer-Wohnung 1. OG 237.0 4’560.00

    Total 111 Wohnungen, davon 36 subventionierte Wohnungen


    Allgemeine Räume

    Gemeinschaftliche Waschküchen und Trockenräume im UG

    Gemeinschaftsraum im EG und Gemeinschaftsküche im OG mit Dachterrasse

    Velogarage mit zugeordneten Stellplätzen (zumietbar), Veloabstellplätze im Freien

    Gemeinschaftliche Aussenräume mit Sitzgelegenheiten

    3 Atelierräume zur gemeinsamen Nutzung (zumietbar)

    1 Gästezimmer (zumietbar)


    Ausbau – Kurzbaubeschrieb
    Eingang / Wohnen / Essen / Zimmer
    Bodenbelag zementös, hellgrün lasiert, geschliffen und versiegelt
    Wohnungstrennwände Sichtbeton, weiss oder farblos lasiert
    Zimmertrennwände Holz (Fichte) weiss oder farblos lasiert
    Verkleidungen / Wände gestrichen weiss
    Decke Sichtbeton teilweise weiss lasiert
    Türen oder Schiebetüren in Holz, dunkelblau und weiss
    Holz-Metall-Fenster, Holzfenster grün
    Stoffstoren Stofffarbe gelb, motorisiert
    Vorhangschienen Alu
    Einbauschränke grün (gemäss Wohnungsplan)
    Küche
    Rückwand glasierten Keramikplatten 15×15 cm weiss glänzend
    Arbeitsfläche Naturstein Granit bianco (hell, gespränkelt, poliert)
    Schränke Kunstharz belegt in hellgrau oder weiss
    Bad
    Bodenbelag Keramikplatten 15×15 cm hellgrau
    Wände

    oberhalb Fliesen

    Keramikplatten 15×15 cm (gelb, weiss)

    gestrichen (gelb, blau, weiss)

    Decke gelb oder blau gestrichen
    Spiegel mit Chromstahlablage und Leuchte
    Haustechnik
    Fussbodenheizung nicht individuell steuerbar
    Abluft via Badlüfter, Nachströmung via Aussenluftdurchlässe in den Fenstern
    Photovoltaik an Fassade und Dach
    Laubengang / Balkon
    Bodenbelag Beton, Patios Zementplatten
    Geländer aus Stahl mit weissem Drahtgeflecht, Laubengang Beton
    Fensterbänke gefliest mit Terracotta-Platten 20x20cm

     

    Der Kurzbaubeschrieb ist hier als pdf herunterzuladen:  Kurzbaubeschrieb

    Materialmuster sind hier ersichtlich: Materialmuster

    Link zum Lageplan: Lageplan

     


    Visualisierungen der Wohnungen
    Haus A 3 Zimmer Wohnung Blick Richtung Laubengang

    Haus A 3 Zimmer Wohnung Blick Richtung Laubengang

    Haus A 3 Zimmer Wohnung Blick Richtung Park

    Haus A 3 Zimmer Wohnung Blick Richtung Park

    Haus B 4,5 Zimmer Wohnung Blick Richtung Küche

    Haus B 4,5 Zimmer Wohnung Blick Richtung Küche

    Haus B 4,5 Zimmer Wohnung Blick Richtung Eingang

    Haus B 4,5 Zimmer Wohnung Blick Richtung Eingang

    Haus A 3 Zimmer Wohnung Blick Richtung Laubengang Haus A 3 Zimmer Wohnung Blick Richtung Park Haus B 4,5 Zimmer Wohnung Blick Richtung Küche Haus B 4,5 Zimmer Wohnung Blick Richtung Eingang

    Alle Visualisierungen Donet Schäfer Reimer Architekten.

     

  • Siedlung

    Mit 111 Wohnungen – 75 davon freitragend, 36 subventioniert – bietet die an der Kreuzung Hofwiesen-/Wehntalerstrasse gelegene Siedlung  Wohnraum für rund 330 Personen. Der Pro-Kopf-Flächenverbrauch von rund 26 Quadratmetern bei einer Zielbelegung von Zimmerzahl gleich Personenzahl liegt deutlich unter dem städtischen Durchschnitt (39,6 Quadratmeter) sowie unter dem Durchschnitt in Unterstrass (38,8 Quadratmeter).

    Die Siedlung entstand nach Plänen von Donet Schäfer Reimer Architekten und Atelier LOIDL Landschaftsarchitekten.  Siehe Wohn- und Gewerbesiedlung Guggach

    Link zur Baustellenkamera: Baustellenkamera Guggach

    Die Siedlung in Zahlen

    — 111 Wohnungen (1 bis 10,5 Zimmer) mit Balkon / Keller (Ausnahme Studios, kein Balkon)

    — 5 zumietbare Zimmer

    — 1 Gästezimmer

    — 1 Gemeinschaftsraum im EG

    — 1 Gemeinschaftsküche im 7.OG mit Terrasse

    — 3 Ateliers zur gemeinschaftlichen Nutzung

    — 5 Gewerberäume

    — 1 Grossverteiler / Lebensmittelgeschäft

    — 1 Kindergarten mit Betreuung

    — 326 Abstellplätze für Velos, davon 200 in einer Velogarage


    Visualisierungen Siedlung
    Ansicht vom Park

    Ansicht vom Park

    Blick Kreuzung Hofwiesenstrasse Ecke Wehntalerstrasse

    Blick Kreuzung Hofwiesenstrasse Ecke Wehntalerstrasse

    Ansicht vom Park zur Siedlung und Kindergarten

    Ansicht vom Park zur Siedlung und Kindergarten

    Blick auf den neuen Quartierplatz

    Blick auf den neuen Quartierplatz

    Blick in die Wohngasse

    Blick in die Wohngasse

    Ansicht vom Park Blick Kreuzung Hofwiesenstrasse Ecke Wehntalerstrasse Ansicht vom Park zur Siedlung und Kindergarten Blick auf den neuen Quartierplatz Blick in die Wohngasse

    Alle Visualisierungen Donet Schäfer Reimer Architekten.


    Gemeinsam Wohnen

    Den Bewohnenden stehen ein Gemeinschaftraum im Erdgeschoss und eine Gemeinschaftsküche mit Terrasse im Dachgeschoss zur Verfügung. Der Gemeinschaftsraum wird auch an externe Personen vermietet. Ein zumietbares Gästezimmer steht den Besuchern der Bewohnenden zur Verfügung. Die Bewohnenden können in einem Mitwirkungsprozess erarbeiten, wie die drei zumietbaren Ateliers gemeinsam genutzt werden. Auch im Aussenraum gibt es gemeinschaftlich nutzbare Flächen wie die Quartierterrasse und den Quartierplatz.

    Aussenraum

    Direkt an der Tramhaltestelle Brunnenhof entsteht ein Platz als öffentlicher Begegnungsort mit grossen schattenspendenden Bäumen und Läden. Das Gebäudepaar steht an der Hofwiesenstrasse und ist zum dahinterliegenden Quartierpark hin durchlässig. Die Wohngebäude und der eingeschossige Kindergarten bilden ein Ensemble. Die Wohnungen sind von hoher räumlicher Qualität und bieten Blickbeziehungen in alle Richtungen.

    Nachhaltigkeitsziele im Blick

    Die gesamte Überbauung unterliegt einem Nachhaltigkeitsverständnis, das soziale, ökonomische und ökologische Themen einschliesst. Bei der Planung und der Erstellung des Neubaus wurde auf geringe Treibhausgas-Emissionen Wert gelegt. Dazu zählt die in die Fassadengestaltung integrierte PV-Anlage, die einen Grossteil des Strombedarfs der Siedlung deckt.  Die Überbauung wurde nach SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz) Kriterien erstellt. Mit dem Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz trägt der Neubau dazu bei, die städtischen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

    Mobilität

    Zur autofreien Siedlung gehört ein Mobilitätskonzept und es wurden Massnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas umgesetzt. Zu einer umweltfreundlichen Mobilität tragen 326 Veloabstellplätze auf dem Areal bei, davon 200 Veloabstellplätze in einer Velogarage. Mietende dürfen zudem kein Auto besitzen. Für Besuchende und Gewerbekundschaft steht eine geringe Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung.

    Kunst und Bau: Brückenschlag

    RADIO GUGGACH ist ein dreijähriges soziales Nachbarschaftsprojekt der tschechischen Künstlerin Kateřina Šedá für das Areal Guggach. Es will die Bewohnenden des GUGGACH-Quartiers miteinander bekannt machen. Der mobile Radiosender schlägt eine Brücke zwischen Alt und Neu – zwischen den Menschen, die schon lange hier leben, und denen, die erst hierherziehen. Weitere Informationen unter www.radiogugga.ch

    Gemeinsam das Areal entwickeln

    Die Stadt Zürich und die Stiftung Einfach Wohnen (SEW) haben das Areal Guggach gemeinsam entwickelt. Auf dem Areal entstehen, zusätzlich zu gemeinnützigen Wohnungen, Gewerbeflächen und Kindergarten auch eine Primarschule mit Doppelturnhalle und ein Quartierpark. Das Neubauprojekt leistet einen Beitrag zu wichtigen Anliegen der Stadt Zürich. Es schafft preisgünstigen Wohnraum. Es stellt die erforderliche Quartierversorgung und die (Schul-)Infrastruktur sicher. Es gestaltet und baut das Freiraumangebot aus. Öffentliche und kommerzielle Flächen tragen zudem zur Belebung des Quartiers bei. Bei der Planung wurden auch Anliegen aus dem Quartier berücksichtigt: Auf dem Areal wird es ein Lebensmittelgeschäft, Ateliers und gewerbliche Nutzungen sowie einen Gemeinschaftsraum geben. Diese Nutzungskombination leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Quartiers.

  • Lage

    Die Siedlung Hofwiesenstrasse entsteht an der Kreuzung Hofwiesenstrasse Ecke Wehntalerstrasse im Quartier Zürich Unterstrass. Das Quartier weist eine hohe Wohnqualität mit einer guten Infrastruktur aus.

    Quartier
    • Bucheggplatz ca 450 m entfernt
    • Unweit des Quartierzentrums Oerlikon
    • Mehrere Tram- und Buslinien an der Haltestelle Brunnenhof vor der Tür
    • Öffentliche Grünflächen hinter der Siedlung
    • Direkt am Naherholungsgebiet Käferberg
    • Kindergarten mit Hort in der Siedlung
    • Primar- und Sekundarschulen in der Nähe
    • Einkaufsmöglichkeit in der Siedlung
    • Gemeinschaftszentrum Buchegg ca 300 m entfernt
    • Bad Allenmoos ca 600 m entfernt
    Adresse

    Siedlung Hofwiesenstrasse

    Hofwiesenstrasse 185,187,189,191

    8057 Zürich


    Lage

     

Aktuell zu vermieten
  • 4.5 Zimmer Wohnung in Zürich-Witikon

    In der Liegenschaft  Wiesliacher 45 in 8053 Zürich-Witikon ist eine grosszügige und helle 4.5 Zimmerwohnung zu vermieten.

    Eine Zielbelegung von 4 Personen ist erwünscht.  Die Mindestbelegung der Wohnung ist 3 Personen.

    Es gelten zudem Einkommenslimite (siehe Vermietungsbedingungen).

    Bruttomiete (inkl. NK): CHF 2475 pro Monat

    Bezugstermin: sofort

    Bei Interesse hier der Link:

    https://flatfox.ch/de/wohnung/wiesliacher-45-8053-zurich/1168073/

     

  • Vermietung Gewerbe Guggach

    Die Stiftung Einfach Wohnen vermietet  Gewerbelokale in der Wohn- und Gewerbesiedlung Guggach.  Die SEW zielt mit den Gewerbenutzungen darauf den Quartierplatz an der Tramhaltestelle Radiostudio zu beleben und die erdgeschossige Begegnungszone zu stärken. Es soll ein Platz als öffentlicher Begegnungsort mit Bäumen und Läden und einem attraktiven Angebot der Nahversorgung für die Bewohner und das Quartier bereitgestellt werden.

    Die Gewerbeeinheiten G5 und G6 sind zu vermieten.

    Die Stiftung Einfach Wohnen (SEW) sucht eine*n Betreiber*in für die Gewerbeeinheiten G5 und G6 in der Wohn- und Gewerbesiedlung Guggach. Denkbar sind Dienstleistungen, Verkauf, Bistro, Café-Bar, nachbarschaftsorientierte Nutzungen oder weitere.  Die Gewerbeeinheit G5 (rund 200 qm) ist direkt am öffentlichen Platz gelegen vis-à-vis der Tramhaltestelle Brunnenhof. Die Gewerbeeinheit G6 (rund 70 qm) hat eine sehr gute Visibilität von der Strassenecke Wehntaler- / Hofwiesenstrasse.

    Kontakt:  https://www.fischer97.ch/freie-objekte
    Übersichtsplan:

    05_EG Haus A_G5_G6

    Weitere Informationen zum Projekt:

    Wohn- und Gewerbesiedlung Guggach

    Die Ausschreibungs- und Bewerbungsunterlagen können hier heruntergeladen werden:

    Ausschreibung Guggach G5 (631 KB)

    Ausschreibung Guggach G6 (650 KB)
  • Stellplätze in Tiefgarage in Zürich-Witikon

    In der Tiefgarage der Liegenschaft  Wiesliacher 45 in 8053 Zürich-Witikon sind Tiefgaragenstellplätze zu vermieten.

    Bruttomiete (inkl. NK): CHF 130 pro Monat

    Bezugstermin: nach Vereinbarung

     

    Bei Interesse die Stiftung kontaktieren:

    mietservice@einfach-wohnen.ch

  • Stellplätze in Tiefgarage in Zürich-Oerikon

    In der Tiefgarage der Liegenschaft Binzwiesenstrasse 12 in Zürich-Oerlikon sind Tiefgaragenstellplätze zu vermieten.

    Bruttomiete (inkl. NK): CHF 125 pro Monat

    Bezugstermin: nach Vereinbarung

    Bei Interesse die Stiftung kontaktieren:

    mietservice@einfach-wohnen.ch

Wichtiges zur Vermietung
  • Wohnungsbewerbung / Wartelisten

    Die Stiftung Einfach Wohnen führt keine Wartelisten.

    Wohnungen werden auf dieser Webseite unter Aktuell zu vermieten und flatfox ausgeschrieben.

    Spontane Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.  Aktuell vermietet die Stiftung  rund 120 Wohnungen. Es werden selten Wohnungen frei.

  • Vermietungsbedingungen

    Das Vermietungsreglement der Stiftung Einfach Wohnen ist mit STRB Nr. 3717/2023 vom 13. Dezember 2023 in Kraft getreten.

    Vermietungsreglement (89 KB)
  • Belegungsvorschriften und Einkommenslimiten

    Bei der Vermietung gelten Belegungsvorschriften (Minimalbelegung) und Einkommenslimiten.

    Handelt es sich um eine subventionierte Wohnung, müssen Interessentinnen und Interessenten zusätzliche Bedingungen erfüllen gemäss den kantonalen Wohnbauförderungsbestimmungen.

    Dazu gehören unter anderem:

    – 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich
    –  Steuerbares Vermögen aller im Haushalt lebenden Personen max. 200 000 Franken
    – CH-Bürgerinnen und -Bürger oder Ausländerinnen und Ausländer mit Ausweis B oder C

    Bedingungen kantonale Wohnbauförderung

     


    Belegungsvorschriften

    Zielbelegung (bei Vermietung)**   

    Zimmeranzahl = Personenanzahl

    Beispiel:

    Für eine 2 Zimmer Wohnung müssen sich 2 Personen bewerben.

    Für eine 4,5-Zimmer-Wohnung müssen sich mindestens vier Personen bewerben.

    Mindestbelegung (während Mietdauer)

    Zimmerzahl minus eins = Mindestpersonenzahl

    Beispiel:

    In einer 2 Zimmer Wohnung muss mindestens 1 Person leben.

    In einer 4,5-Zimmer-Wohnung müssen mindestens drei Personen leben.

    **Zielbelegung: Ausnahmen siehe Vermietungsreglement der Stiftung.


    Einhaltung Einkommenslimiten

    Zielbelegung (bei Vermietung)**

    Das massgebende steuerbare Einkommen* aller Personen darf beim Mietbeginn höchstens fünfmal so hoch sein wie der Brutto-Jahresmietzins. Im laufenden Mietverhältnis darf es auf das Siebenfache ansteigen.

    Beispiel Einkommenslimiten bei Zielbelegung

    Beispiel

    Mietzins

    brutto

    Bei Mietbeginn und Zielbelegung

    (5-fach)

    Bei Zielbelegung im laufenden Mietverhältnis

    (7-fach)

    2,5-Zimmer-Wohnung 1240 Franken   74 400 Franken 104 160 Franken
    4,5-Zimmer-Wohnung 1930 Franken 115 800 Franken 162 120 Franken

    * Massgebendes steuerbares Einkommen: steuerbares Einkommen plus ein Zehntel des steuerbaren Vermögens über 200 000 Franken

    **Zielbelegung: Ausnahmen siehe Vermietungsreglement der Stiftung.

    Mindestbelegung (während Mietdauer)

    Das massgebende steuerbare Einkommen aller Personen darf beim Mietbeginn und Einhaltung der Mindestbelegung höchstens viermal so hoch sein wie der Brutto-Jahresmietzins. Im laufenden Mietverhältnis darf es auf das Sechsfache ansteigen.

    Beispiel Einkommenslimiten bei Mindestbelegung

    Beispiel

    Mietzins

    brutto

    Bei Mietbeginn und Mindestbelegung

    (4-fach)

    Bei Mindestbelegung im laufenden Mietverhältnis

    (6-fach)

    2,5-Zimmer-Wohnung 1240 Franken   59 520 Franken 89 280 Franken
    4,5-Zimmer-Wohnung 1930 Franken   92 640 Franken 138 960 Franken

    * Massgebendes steuerbares Einkommen: steuerbares Einkommen plus ein Zehntel des steuerbaren Vermögens über 200 000 Franken