Vermietung
Neuvermietungen werden öffentlich ausgeschrieben. Die Vermietungsbedingungen sind im Vermietungsreglement geregelt. Es gelten Belegungsvorschriften und Haushaltseinkommenslimiten. Die Stiftung Einfach Wohnen führt keine Wartelisten.Vermietung Siedlung Hofwiesenstrasse - Areal Guggach
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Bewerben
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
Nun wählt der Zufallsgenerator 10 Bewerbungen pro Wohnung aus. Sie erhalten eine Absage oder Zusage per Email bis Ende April 2024 (Schritt 2 Bewerbungsprozess).
Nach einer Zusage reichen Sie weitere Unterlagen mit einem Online-Formular ein. (Schritt 3 Bewerbungsprozess)
– letzte Steuerrechnung (nicht Steuererklärung), steuerbares Einkommen und Vermögen ersichtlich
– Kopie ID/Pass
– Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
Die Wohnungen der Siedlung Hofwiesenstrasse wurden über einen Zeitraum vom 4. April 12.00 Uhr bis 14. April 20.00 Uhr ausgeschrieben.
Innerhalb dieses Zeitraumes spielte es keine Rolle, wann Sie sich beworben haben: Alle fristgerecht eingegangenen Online-Bewerbungen haben die gleichen Chancen, sofern die Mietkriterien erfüllt sind.
Sie konnten sich auf maximal drei Wohnungen bewerben. Falls Sie sich auf mehr als drei Wohnungen bewerben, werden für die Auswahl nur die ersten drei Bewerbungen berücksichtigt. Es war daher nicht zielführend sich auf mehr als drei Wohnungen zu bewerben.
Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem. Daher entscheidet ein Zufallsgenerator, wer für den weiteren Vermietungsprozess ausgewählt wird. Bei der Vergabe der Wohnungen wird ein ausgewogenes Verhältnis der Mietenden bezüglich Herkunft, Alter und Lebenssituation berücksichtigt. Die Stiftung behält sich vor, alternative ähnliche Wohnungen anzubieten. Die zusätzlichen Zimmer werden nicht ausgeschrieben. Der Bedarf nach einem zusätzlichen Zimmer kann nach erfolgter Auswahl mit den weiteren Bewerbungsunterlagen angegeben werden (Schritt 3 Vermietungsprozess). Weitere Informationen zum Vermietungsprozess.
Allgemeine Hinweise
Die meisten Wohnungen sind freitragend und werden nach der Kostenmiete vermietet. Die subventionierten Wohnungen werden durch die öffentliche Hand vergünstigt gemäss den kantonalen Wohnbauförderungsbestimmungen. Für beide Wohnungskategorien gelten
unterschiedliche Mietbedingungen. Es gelten Belegungsvorschriften (Zielbelegung und Minimalbelegung) und Einkommenslimiten. Die Stiftung plant eine überwiegende Zielbelegung der Wohnungen von Zimmerzahl gleich Personenzahl.Es handelt sich um eine autofreie Siedlung. Daher ist es den Bewohnenden nicht erlaubt ein Auto zu besitzen. Es sind nur Parkplätze verfügbar für Bewohnende, die ein Auto aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen benötigen.
Hunde- und Katzen sind in der Siedlung nicht erlaubt.
Der Bezug der Wohnungen findet voraussichtlich ab September 2024 statt.
Hilfe / Unterstützung
Der Bewerbungsprozess für die Wohnungen verläuft ausschliesslich online – bei Bedarf unterstützen wir Sie. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen oder keinen Zugang zum Internet haben, können Sie uns kontaktieren.
Kontakt Telefon 044 415 71 30
Vorbehalt
Es ist möglich, dass sich während der Bauphase Änderungen bezüglich der Materialisierung, Gestaltung sowie Terminierung ergeben. Die Flächenangaben zu den Wohnungen sind als Richtflächen zu verstehen und können kleinere Abweichungen aufweisen.
Der Mietzins wird nach den Grundsätzen der Kostenmiete berechnet und von den amtlichen Stellen der Stadt sowie des Kantons Zürich kontrolliert und bewilligt. Die aufgeführten Mietzinse sind provisorisch, Abweichungen sind möglich und eine entsprechende Anpassung bleibt vorbehalten.
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Bewerbungsprozess
Überblick Bewerbungsprozess:
Schritte Bewerbungsprozess:
1. Bewerbung
Sie bewerben sich über ein Online-Formular für eine Wohnung. Sie benötigen die folgenden Informationen für eine Wohnungsbewerbung:
– Name, Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand, Nationalität, Aufenthaltsstatus, email Adresse
– Anzahl aller Personen (Erwachsene / Kinder)
– steuerbares Einkommen (gemäss letzter Steuerrechnung) aller Personen im Haushalt
2. Auswahl
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wählt der Zufallsgenerator 10 Bewerbungen pro Wohnung aus. Sie erhalten eine Absage oder Zusage per Email.
3. Dokumente
Sie reichen weitere Unterlagen mit einem weiteren Online-Formular ein.
– letzte Steuerrechnung (nicht Steuererklärung), steuerbares Einkommen und Vermögen ersichtlich
– Kopie ID/Pass
– Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
4. Prüfung
Wir prüfen die Unterlagen. Bewerbungen werden auf Vollständigkeit, Richtigkeit der Angaben und die
Erfüllung der Vermietungsbedingungen geprüft. Unvollständige Bewerbungen oder solche mit falschen Angaben werden nicht berücksichtigt und führen zu einer Absage. Wir entscheiden, wer die Wohnung erhält. Dabei werden verschiedene Vergabekriterien beachtet.5. Mitteilung
Sie erhalten eine Absage oder Zusage per Email.
6. Musterausstellung
Wir laden Sie zur Musterausstellung der Wohnungen Hofwiesenstrasse ein. Wir zeigen Ihnen Innenausbau und Muster der Materialisierung, Visualisierungen und Pläne. Es können keine Wohnungen besichtigt werden.
7. Mietvertrag
Die Mietverträge werden einige Wochen nach der Zusage verschickt. Zuerst unterschreibt die Mietpartei, dann die Stiftung. Der Bezug findet voraussichtlich ab September 2024 statt.
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Wohnungen
Die Siedlung umfasst 14 1 Zimmer Wohnungen, 20 Wohnungen mit 2 und 2,5 Zimmern, 42 Wohnungen mit 3 Zimmern, 20 Wohnungen mit 4,5 Zimmern und 15 Wohnungen mit 5,5 bis 10,5 Zimmern. Zudem wird es 5 zumietbare Zimmer geben. Die Wohnungsflächen sind kompakt gehalten – dies auch mit Blick auf das Klimaziel Netto-Null.
Die freitragenden Wohnungen werden nach dem Prinzip der Kostenmiete vermietet.
Wohnungsspiegel
Anzahl Wohnungstyp Etage m2
Ø ca.Mietzins inkl. Nebenkosten
Ø ca. CHFfreitragend subventioniert5 zumietbare Zimmer 2.-6. OG 21 390.00 14 1.0 Zimmer-Wohnungen 1. OG 34.8 655.00 13 2.0 Zimmer-Wohnungen 1. – 7. OG 49.5 1’020.00 960.00 6 2.5 Zimmer-Wohnungen 2. – 7. OG 61.5 1’260.00 1’020.00 1 2.5 Zimmer-Wohnungen 1. OG 61.8 1’210.00 42 3.0 Zimmer-Wohnungen 2. – 7. OG 72.1 1’435.00 1’180.00 20 4.5 Zimmer-Wohnungen 2. – 6. OG 97.4 1’960.00 1’620.00 6 5.5 Zimmer-Wohnungen 2. – 7. OG 110.3 2’310.00 1’850.00 1 5.5 Zimmer-Wohnung 1. OG 124.4 2’350.00 2 6.5 Zimmer-Wohnungen 7. OG 136.5 2’900.00 1 6.5 Zimmer-Wohnung 1. OG 145.6 2’590.00 1 6.5 Zimmer-Wohnung 1. OG 158.0 2’810.00 1 7.5 Zimmer-Wohnung 1. OG 168.9 3’000.00 2 7.5 Zimmer-Wohnungen 7. OG 160.0 3’350.00 1 10.5 Zimmer-Wohnung 1. OG 237.0 4’560.00 Total 111 Wohnungen, davon 36 subventionierte Wohnungen
Allgemeine Räume
Gemeinschaftliche Waschküchen und Trockenräume im UG
Gemeinschaftsraum im EG und Gemeinschaftsküche im OG mit Dachterrasse
Velogarage mit zugeordneten Stellplätzen (zumietbar), Veloabstellplätze im Freien
Gemeinschaftliche Aussenräume mit Sitzgelegenheiten
3 Atelierräume zur gemeinsamen Nutzung (zumietbar)
1 Gästezimmer (zumietbar)
Ausbau – Kurzbaubeschrieb
Eingang / Wohnen / Essen / Zimmer Bodenbelag zementös, hellgrün lasiert, geschliffen und versiegelt Wohnungstrennwände Sichtbeton, weiss oder farblos lasiert Zimmertrennwände Holz (Fichte) weiss oder farblos lasiert Verkleidungen / Wände gestrichen weiss Decke Sichtbeton teilweise weiss lasiert Türen oder Schiebetüren in Holz, dunkelblau und weiss Holz-Metall-Fenster, Holzfenster grün Stoffstoren Stofffarbe gelb, motorisiert Vorhangschienen Alu Einbauschränke grün (gemäss Wohnungsplan) Küche Rückwand glasierten Keramikplatten 15×15 cm weiss glänzend Arbeitsfläche Naturstein Granit bianco (hell, gespränkelt, poliert) Schränke Kunstharz belegt in hellgrau oder weiss Bad Bodenbelag Keramikplatten 15×15 cm hellgrau Wände oberhalb Fliesen
Keramikplatten 15×15 cm (gelb, weiss) gestrichen (gelb, blau, weiss)
Decke gelb oder blau gestrichen Spiegel mit Chromstahlablage und Leuchte Haustechnik Fussbodenheizung nicht individuell steuerbar Abluft via Badlüfter, Nachströmung via Aussenluftdurchlässe in den Fenstern Photovoltaik an Fassade und Dach Laubengang / Balkon Bodenbelag Beton, Patios Zementplatten Geländer aus Stahl mit weissem Drahtgeflecht, Laubengang Beton Fensterbänke gefliest mit Terracotta-Platten 20x20cm
Der Kurzbaubeschrieb ist hier als pdf herunterzuladen: Kurzbaubeschrieb
Materialmuster sind hier ersichtlich: Materialmuster
Link zum Lageplan: Lageplan
Visualisierungen der Wohnungen
Haus A 3 Zimmer Wohnung Blick Richtung Laubengang
Haus A 3 Zimmer Wohnung Blick Richtung Park
Haus B 4,5 Zimmer Wohnung Blick Richtung Küche
Haus B 4,5 Zimmer Wohnung Blick Richtung Eingang
Alle Visualisierungen Donet Schäfer Reimer Architekten.
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Siedlung
Mit 111 Wohnungen – 75 davon freitragend, 36 subventioniert – bietet die an der Kreuzung Hofwiesen-/Wehntalerstrasse gelegene Siedlung Wohnraum für rund 330 Personen. Der Pro-Kopf-Flächenverbrauch von rund 26 Quadratmetern bei einer Zielbelegung von Zimmerzahl gleich Personenzahl liegt deutlich unter dem städtischen Durchschnitt (39,6 Quadratmeter) sowie unter dem Durchschnitt in Unterstrass (38,8 Quadratmeter).
Die Siedlung entstand nach Plänen von Donet Schäfer Reimer Architekten und Atelier LOIDL Landschaftsarchitekten. Siehe Wohn- und Gewerbesiedlung Guggach
Link zur Baustellenkamera: Baustellenkamera Guggach
Die Siedlung in Zahlen
— 111 Wohnungen (1 bis 10,5 Zimmer) mit Balkon / Keller (Ausnahme Studios, kein Balkon)
— 5 zumietbare Zimmer
— 1 Gästezimmer
— 1 Gemeinschaftsraum im EG
— 1 Gemeinschaftsküche im 7.OG mit Terrasse
— 3 Ateliers zur gemeinschaftlichen Nutzung
— 5 Gewerberäume
— 1 Grossverteiler / Lebensmittelgeschäft
— 1 Kindergarten mit Betreuung
— 326 Abstellplätze für Velos, davon 200 in einer Velogarage
Visualisierungen Siedlung
Ansicht vom Park
Blick Kreuzung Hofwiesenstrasse Ecke Wehntalerstrasse
Ansicht vom Park zur Siedlung und Kindergarten
Blick auf den neuen Quartierplatz
Blick in die Wohngasse
Alle Visualisierungen Donet Schäfer Reimer Architekten.
Gemeinsam Wohnen
Den Bewohnenden stehen ein Gemeinschaftraum im Erdgeschoss und eine Gemeinschaftsküche mit Terrasse im Dachgeschoss zur Verfügung. Der Gemeinschaftsraum wird auch an externe Personen vermietet. Ein zumietbares Gästezimmer steht den Besuchern der Bewohnenden zur Verfügung. Die Bewohnenden können in einem Mitwirkungsprozess erarbeiten, wie die drei zumietbaren Ateliers gemeinsam genutzt werden. Auch im Aussenraum gibt es gemeinschaftlich nutzbare Flächen wie die Quartierterrasse und den Quartierplatz.
Aussenraum
Direkt an der Tramhaltestelle Brunnenhof entsteht ein Platz als öffentlicher Begegnungsort mit grossen schattenspendenden Bäumen und Läden. Das Gebäudepaar steht an der Hofwiesenstrasse und ist zum dahinterliegenden Quartierpark hin durchlässig. Die Wohngebäude und der eingeschossige Kindergarten bilden ein Ensemble. Die Wohnungen sind von hoher räumlicher Qualität und bieten Blickbeziehungen in alle Richtungen.
Nachhaltigkeitsziele im Blick
Die gesamte Überbauung unterliegt einem Nachhaltigkeitsverständnis, das soziale, ökonomische und ökologische Themen einschliesst. Bei der Planung und der Erstellung des Neubaus wurde auf geringe Treibhausgas-Emissionen Wert gelegt. Dazu zählt die in die Fassadengestaltung integrierte PV-Anlage, die einen Grossteil des Strombedarfs der Siedlung deckt. Die Überbauung wurde nach SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz) Kriterien erstellt. Mit dem Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz trägt der Neubau dazu bei, die städtischen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Mobilität
Zur autofreien Siedlung gehört ein Mobilitätskonzept und es wurden Massnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas umgesetzt. Zu einer umweltfreundlichen Mobilität tragen 326 Veloabstellplätze auf dem Areal bei, davon 200 Veloabstellplätze in einer Velogarage. Mietende dürfen zudem kein Auto besitzen. Für Besuchende und Gewerbekundschaft steht eine geringe Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung.
Kunst und Bau: Brückenschlag
RADIO GUGGACH ist ein dreijähriges soziales Nachbarschaftsprojekt der tschechischen Künstlerin Kateřina Šedá für das Areal Guggach. Es will die Bewohnenden des GUGGACH-Quartiers miteinander bekannt machen. Der mobile Radiosender schlägt eine Brücke zwischen Alt und Neu – zwischen den Menschen, die schon lange hier leben, und denen, die erst hierherziehen. Weitere Informationen unter www.radiogugga.ch
Gemeinsam das Areal entwickeln
Die Stadt Zürich und die Stiftung Einfach Wohnen (SEW) haben das Areal Guggach gemeinsam entwickelt. Auf dem Areal entstehen, zusätzlich zu gemeinnützigen Wohnungen, Gewerbeflächen und Kindergarten auch eine Primarschule mit Doppelturnhalle und ein Quartierpark. Das Neubauprojekt leistet einen Beitrag zu wichtigen Anliegen der Stadt Zürich. Es schafft preisgünstigen Wohnraum. Es stellt die erforderliche Quartierversorgung und die (Schul-)Infrastruktur sicher. Es gestaltet und baut das Freiraumangebot aus. Öffentliche und kommerzielle Flächen tragen zudem zur Belebung des Quartiers bei. Bei der Planung wurden auch Anliegen aus dem Quartier berücksichtigt: Auf dem Areal wird es ein Lebensmittelgeschäft, Ateliers und gewerbliche Nutzungen sowie einen Gemeinschaftsraum geben. Diese Nutzungskombination leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Quartiers.
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Lage
Die Siedlung Hofwiesenstrasse entsteht an der Kreuzung Hofwiesenstrasse Ecke Wehntalerstrasse im Quartier Zürich Unterstrass. Das Quartier weist eine hohe Wohnqualität mit einer guten Infrastruktur aus.
Quartier
- Bucheggplatz ca 450 m entfernt
- Unweit des Quartierzentrums Oerlikon
- Mehrere Tram- und Buslinien an der Haltestelle Brunnenhof vor der Tür
- Öffentliche Grünflächen hinter der Siedlung
- Direkt am Naherholungsgebiet Käferberg
- Kindergarten mit Hort in der Siedlung
- Primar- und Sekundarschulen in der Nähe
- Einkaufsmöglichkeit in der Siedlung
- Gemeinschaftszentrum Buchegg ca 300 m entfernt
- Bad Allenmoos ca 600 m entfernt
Adresse
Siedlung Hofwiesenstrasse
Hofwiesenstrasse 185,187,189,191
8057 Zürich
Lage
Aktuell zu vermieten
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4.5 Zimmer Wohnung in Zürich-Witikon
In der Liegenschaft Wiesliacher 45 in 8053 Zürich-Witikon ist eine grosszügige und helle 4.5 Zimmerwohnung zu vermieten.
Eine Zielbelegung von 4 Personen ist erwünscht. Die Mindestbelegung der Wohnung ist 3 Personen.
Es gelten zudem Einkommenslimite (siehe Vermietungsbedingungen).
Bruttomiete (inkl. NK): CHF 2475 pro Monat Bezugstermin: sofort
Bei Interesse hier der Link:
https://flatfox.ch/de/wohnung/wiesliacher-45-8053-zurich/1168073/
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Vermietung Gewerbe Guggach
Die Stiftung Einfach Wohnen vermietet Gewerbelokale in der Wohn- und Gewerbesiedlung Guggach. Die SEW zielt mit den Gewerbenutzungen darauf den Quartierplatz an der Tramhaltestelle Radiostudio zu beleben und die erdgeschossige Begegnungszone zu stärken. Es soll ein Platz als öffentlicher Begegnungsort mit Bäumen und Läden und einem attraktiven Angebot der Nahversorgung für die Bewohner und das Quartier bereitgestellt werden.
Die Gewerbeeinheiten G5 und G6 sind zu vermieten.
Die Stiftung Einfach Wohnen (SEW) sucht eine*n Betreiber*in für die Gewerbeeinheiten G5 und G6 in der Wohn- und Gewerbesiedlung Guggach. Denkbar sind Dienstleistungen, Verkauf, Bistro, Café-Bar, nachbarschaftsorientierte Nutzungen oder weitere. Die Gewerbeeinheit G5 (rund 200 qm) ist direkt am öffentlichen Platz gelegen vis-à-vis der Tramhaltestelle Brunnenhof. Die Gewerbeeinheit G6 (rund 70 qm) hat eine sehr gute Visibilität von der Strassenecke Wehntaler- / Hofwiesenstrasse.
Kontakt: https://www.fischer97.ch/freie-objekte
Übersichtsplan:
Weitere Informationen zum Projekt:
Wohn- und Gewerbesiedlung Guggach
Die Ausschreibungs- und Bewerbungsunterlagen können hier heruntergeladen werden:
Ausschreibung Guggach G5 (631 KB)
Ausschreibung Guggach G6 (650 KB) -
Stellplätze in Tiefgarage in Zürich-Witikon
In der Tiefgarage der Liegenschaft Wiesliacher 45 in 8053 Zürich-Witikon sind Tiefgaragenstellplätze zu vermieten.
Bruttomiete (inkl. NK): CHF 130 pro Monat Bezugstermin: nach Vereinbarung
Bei Interesse die Stiftung kontaktieren:
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Stellplätze in Tiefgarage in Zürich-Oerikon
In der Tiefgarage der Liegenschaft Binzwiesenstrasse 12 in Zürich-Oerlikon sind Tiefgaragenstellplätze zu vermieten.
Bruttomiete (inkl. NK): CHF 125 pro Monat Bezugstermin: nach Vereinbarung
Bei Interesse die Stiftung kontaktieren:
Wichtiges zur Vermietung
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Wohnungsbewerbung / Wartelisten
Die Stiftung Einfach Wohnen führt keine Wartelisten.
Wohnungen werden auf dieser Webseite unter Aktuell zu vermieten und flatfox ausgeschrieben.
Spontane Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Aktuell vermietet die Stiftung rund 120 Wohnungen. Es werden selten Wohnungen frei.
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Vermietungsbedingungen
Das Vermietungsreglement der Stiftung Einfach Wohnen ist mit STRB Nr. 3717/2023 vom 13. Dezember 2023 in Kraft getreten.
Vermietungsreglement (89 KB) -
Belegungsvorschriften und Einkommenslimiten
Bei der Vermietung gelten Belegungsvorschriften (Minimalbelegung) und Einkommenslimiten.
Handelt es sich um eine subventionierte Wohnung, müssen Interessentinnen und Interessenten zusätzliche Bedingungen erfüllen gemäss den kantonalen Wohnbauförderungsbestimmungen.
Dazu gehören unter anderem:
– 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich
– Steuerbares Vermögen aller im Haushalt lebenden Personen max. 200 000 Franken
– CH-Bürgerinnen und -Bürger oder Ausländerinnen und Ausländer mit Ausweis B oder CBedingungen kantonale Wohnbauförderung
Belegungsvorschriften
Zielbelegung (bei Vermietung)**
Zimmeranzahl = Personenanzahl
Beispiel:
Für eine 2 Zimmer Wohnung müssen sich 2 Personen bewerben.
Für eine 4,5-Zimmer-Wohnung müssen sich mindestens vier Personen bewerben.
Mindestbelegung (während Mietdauer)
Zimmerzahl minus eins = Mindestpersonenzahl
Beispiel:
In einer 2 Zimmer Wohnung muss mindestens 1 Person leben.
In einer 4,5-Zimmer-Wohnung müssen mindestens drei Personen leben.
**Zielbelegung: Ausnahmen siehe Vermietungsreglement der Stiftung.
Einhaltung Einkommenslimiten
Zielbelegung (bei Vermietung)**
Das massgebende steuerbare Einkommen* aller Personen darf beim Mietbeginn höchstens fünfmal so hoch sein wie der Brutto-Jahresmietzins. Im laufenden Mietverhältnis darf es auf das Siebenfache ansteigen.
Beispiel Einkommenslimiten bei Zielbelegung
Beispiel Mietzins
brutto
Bei Mietbeginn und Zielbelegung (5-fach)
Bei Zielbelegung im laufenden Mietverhältnis (7-fach)
2,5-Zimmer-Wohnung 1240 Franken 74 400 Franken 104 160 Franken 4,5-Zimmer-Wohnung 1930 Franken 115 800 Franken 162 120 Franken * Massgebendes steuerbares Einkommen: steuerbares Einkommen plus ein Zehntel des steuerbaren Vermögens über 200 000 Franken
**Zielbelegung: Ausnahmen siehe Vermietungsreglement der Stiftung.
Mindestbelegung (während Mietdauer)
Das massgebende steuerbare Einkommen aller Personen darf beim Mietbeginn und Einhaltung der Mindestbelegung höchstens viermal so hoch sein wie der Brutto-Jahresmietzins. Im laufenden Mietverhältnis darf es auf das Sechsfache ansteigen.
Beispiel Einkommenslimiten bei Mindestbelegung
Beispiel Mietzins
brutto
Bei Mietbeginn und Mindestbelegung (4-fach)
Bei Mindestbelegung im laufenden Mietverhältnis (6-fach)
2,5-Zimmer-Wohnung 1240 Franken 59 520 Franken 89 280 Franken 4,5-Zimmer-Wohnung 1930 Franken 92 640 Franken 138 960 Franken * Massgebendes steuerbares Einkommen: steuerbares Einkommen plus ein Zehntel des steuerbaren Vermögens über 200 000 Franken