Vermietung

Neuvermietungen werden öffentlich ausgeschrieben. Freie Wohnungen schreibt die Stiftung auf der Vermietungsplattform Flatfox aus. Nebenobjekte (Bspw. Parkplätze, Ateliers, etc.) werden auf Flatfox und unserer Webseite ausgeschrieben.   Bei der Vermietung der Wohnungen gelten Vermietungsbedingungen. Die Vermietungsbedingungen sind im Vermietungsreglement geregelt. Es gelten Belegungsvorschriften und Haushaltseinkommenslimiten.   Die Stiftung Einfach Wohnen führt keine Wartelisten.
Aktuell zu vermietende Nebenobjekte
  • Stellplätze in Tiefgarage in Zürich-Witikon

    In der Tiefgarage der Liegenschaft  Wiesliacher 45 in 8053 Zürich-Witikon sind Tiefgaragenstellplätze zu vermieten.

    Bruttomiete (inkl. NK): CHF 130 pro Monat

    Bezugstermin: nach Vereinbarung

     

    Bei Interesse die Stiftung kontaktieren:

    mietservice@einfach-wohnen.ch

  • Stellplätze in Tiefgarage in Zürich-Oerikon

    In der Tiefgarage der Liegenschaft Binzwiesenstrasse 12 in Zürich-Oerlikon sind Tiefgaragenstellplätze zu vermieten.

    Bruttomiete (inkl. NK): CHF 80 pro Monat

    Bezugstermin: per 1. November 2026

    Bei Interesse die Stiftung kontaktieren:

    mietservice@einfach-wohnen.ch

    Inserat flatfox

Wichtiges zur Vermietung
  • Wohnungsbewerbung / Wartelisten

    Die Stiftung Einfach Wohnen führt keine Wartelisten.

    Spontane Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.  Aktuell vermietet die Stiftung 300 Wohnungen. Es werden selten Wohnungen frei.

     

    Bewerbungsprozess Wohnungen

    Wohnungen werden auf der Vermietungsplattform Flatfox ausgeschrieben. Bewerbungen werden via Flatfox oder info@einfach-wohnen.ch entgegengenommen. Das Anmeldeformular finden Sie im Inserat oder es wird Ihnen nach der Kontaktanfrage zu geschickt. Es werden nur Personen zu einer Besichtigung eingeladen, welche die Bewerbungen eingereicht haben und die Vermietungsbedingungen erfüllen.*

    *Bei befristeten Wohnungen kann das Vorgehen variieren.

    Hinweis zu Flatfox

    Auf Flatfox kann ein Suchabo eingerichtet werden. Mit dem Suchabo können die Angebote nach Kriterien wie Wohnungsgrösse, Mietzins, Standort, Ausstattung gefiltert werden. Sie können jedoch nicht nach Eigentümer (Stiftung Einfach Wohnen) filtern. Wenn Sie ein Suchabo eingerichtet haben, erhalten Sie eine Nachricht, sobald eine Wohnung mit Ihren Kriterien veröffentlicht wird.

  • Vermietungsbedingungen

    Das Vermietungsreglement der Stiftung Einfach Wohnen ist mit STRB Nr. 3717/2023 vom 13. Dezember 2023 in Kraft getreten.

    Vermietungsreglement (89 KB)
  • Belegungsvorschriften und Einkommenslimiten

    Bei der Vermietung gelten Belegungsvorschriften (Minimalbelegung) und Einkommenslimiten.

    Handelt es sich um eine subventionierte Wohnung, müssen Interessentinnen und Interessenten zusätzliche Bedingungen erfüllen gemäss den kantonalen Wohnbauförderungsbestimmungen.

    Dazu gehören unter anderem:

    – 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich
    –  Steuerbares Vermögen aller im Haushalt lebenden Personen max. 200 000 Franken
    – CH-Bürgerinnen und -Bürger oder Ausländerinnen und Ausländer mit Ausweis B oder C

    Bedingungen kantonale Wohnbauförderung

     


    Belegungsvorschriften

    Zielbelegung (bei Vermietung)**   

    Zimmeranzahl = Personenanzahl

    Beispiel:

    Für eine 2 Zimmer Wohnung müssen sich 2 Personen bewerben.

    Für eine 4,5-Zimmer-Wohnung müssen sich mindestens vier Personen bewerben.

    Mindestbelegung (während Mietdauer)

    Zimmerzahl minus eins = Mindestpersonenzahl

    Beispiel:

    In einer 2 Zimmer Wohnung muss mindestens 1 Person leben.

    In einer 4,5-Zimmer-Wohnung müssen mindestens drei Personen leben.

    **Zielbelegung: Ausnahmen siehe Vermietungsreglement der Stiftung.


    Einhaltung Einkommenslimiten

    Zielbelegung (bei Vermietung)**

    Das massgebende steuerbare Einkommen* aller Personen darf beim Mietbeginn höchstens fünfmal so hoch sein wie der Brutto-Jahresmietzins. Im laufenden Mietverhältnis darf es auf das Siebenfache ansteigen.

    Beispiel Einkommenslimiten bei Zielbelegung

    Beispiel

    Mietzins

    brutto

    Bei Mietbeginn und Zielbelegung

    (5-fach)

    Bei Zielbelegung im laufenden Mietverhältnis

    (7-fach)

    2,5-Zimmer-Wohnung 1240 Franken   74 400 Franken 104 160 Franken
    4,5-Zimmer-Wohnung 1930 Franken 115 800 Franken 162 120 Franken

    * Massgebendes steuerbares Einkommen: steuerbares Einkommen plus ein Zehntel des steuerbaren Vermögens über 200 000 Franken

    **Zielbelegung: Ausnahmen siehe Vermietungsreglement der Stiftung.

    Mindestbelegung (während Mietdauer)

    Das massgebende steuerbare Einkommen aller Personen darf beim Mietbeginn und Einhaltung der Mindestbelegung höchstens viermal so hoch sein wie der Brutto-Jahresmietzins. Im laufenden Mietverhältnis darf es auf das Sechsfache ansteigen.

    Beispiel Einkommenslimiten bei Mindestbelegung

    Beispiel

    Mietzins

    brutto

    Bei Mietbeginn und Mindestbelegung

    (4-fach)

    Bei Mindestbelegung im laufenden Mietverhältnis

    (6-fach)

    2,5-Zimmer-Wohnung 1240 Franken   59 520 Franken 89 280 Franken
    4,5-Zimmer-Wohnung 1930 Franken   92 640 Franken 138 960 Franken

    * Massgebendes steuerbares Einkommen: steuerbares Einkommen plus ein Zehntel des steuerbaren Vermögens über 200 000 Franken