Informationen für Mietende
Allgemeine Informationen zu Mietzinsanpassungen
Die Stiftung Einfach Wohnen kalkuliert die Mietzinsen nach dem Kostenmietmodell der Stadt Zürich.
- Grundsatz: Die Mieter zahlen so viel, wie die Wohnung tatsächlich kostet. Gemeinnützige Vermieter (Genossenschaften/Stiftungen) machen keinen Gewinn.
- Zusammensetzung: Die Kostenmiete besteht aus Kapitalkosten (Anlagekosten, Zinsen) und Betriebskosten (Verwaltung, Unterhalt, Rückstellungen).
- Berechnung: Sie basiert auf dem Zürcher Kostenmietmodell. Die Kosten werden über die Wohnfläche auf die einzelnen Wohnungen umgelegt.
- Kontrolle: Die Mieten unterstehen der behördlichen Kontrolle durch die Fachstelle gemeinnütziges Wohnen der Stadt Zürich.
- Baurecht: Liegt die Liegenschaft im Baurecht, wird ein Baurechtszins in die Kostenmiete eingerechnet.
- Betriebsquote: Die Betriebskostenpauschale beträgt in der Regel maximal 3,25 % des Gebäudeversicherungswerts.
- Mietzinsanpassungen: Sind in der Regel umzusetzen, wenn der Referenzzinssatz seit der letzten Mietzinsveränderung um mindestens einen halben Prozentpunkt gesenkt wurde. Siehe Mietzinsreglement der Stadt Zürich. Sämtliche Mietzinskalkulationen und – anpassungen sind von der Fachstelle gemeinnütziges Wohnen zu genehmigen.
Referenzzinssatz sinkt von 1.5% auf 1.25%.
Am 2. September 2025 ist der Referenzzins von 1,5 % auf 1,25 % gesunken. Seit 1. Januar 2024 ist der Gebäudeversicherungswert hingegen im Kanton Zürich von 1 130 auf 1 190 Punkte gestiegen. Die Stiftung hat die Mietzinsen aller Liegenschaften überprüft. Anschliessend werden die Mietzinskalkulationen von der Fachstelle gemeinnütziges Wohnen genehmigt.
Sie werden in den nächsten Monaten ein Schreiben erhalten falls der Mietzins ihrer Wohnung angepasst wird.
Siedlung Hofwiesenstrasse: Die Mietzinsberechnung ist provisorisch. Die definitive Mietzinsfestsetzung erfolgt in den nächsten Monaten nach Vorliegen der Bauabrechnung und des GVZ Wertes.
Die subventionierten Wohnungen haben bereits Mietzinsanpassungen erhalten.
Siedlung Hofwiesenstrasse
Gemeinschaftsraum / Gästezimmer
Die gemeinschaftlich zu nutzenden Räume Gemeinschaftsraum und Gästezimmer sind ab 1. März 2025 buchbar!
Der Gemeinschaftsraum steht den Bewohnenden der Siedlung und dem Quartier zur Verfügung. -> Zur Buchung Gemeinschaftsraum
Das Gästezimmer steht nur Mieter*innen der Siedlung Hofwiesenstrasse zur Verfügung. -> Zur Buchung Gästezimmer
Gemeinschaftsküche / Gemeinschaftliches Cargovelo
Die Gemeinschaftsküche und das gemeinschaftliche Cargovelo können nur von Mieter*innen der Siedlung Hofwiesenstrasse genutzt werden.
Sind Sie Mieter*in und haben Fragen zur Nutzung, dann wenden Sie sich bitte über mietservice@einfach-wohnen.ch an die Geschäftsstelle. Wir geben Ihnen gerne Auskunft darüber, wie Sie die gemeinschaftlichen Angebote nutzen können.
Es haben sich verschiedene Gruppen aus dem Kreis der Mieter*innen gefunden, die die gemeinschaftlichen Angebote betreuen.