Bei der Vermietung gelten Belegungsvorschriften (Minimalbelegung) und Einkommenslimiten.
Handelt es sich um eine subventionierte Wohnung, müssen Interessentinnen und Interessenten zusätzliche Bedingungen erfüllen gemäss den kantonalen Wohnbauförderungsbestimmungen.
Dazu gehören unter anderem:
– 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich
– Steuerbares Vermögen aller im Haushalt lebenden Personen max. 200 000 Franken
– CH-Bürgerinnen und -Bürger oder Ausländerinnen und Ausländer mit Ausweis B oder C
Bedingungen kantonale Wohnbauförderung
Belegungsvorschriften
Zielbelegung (bei Vermietung)**
Zimmeranzahl = Personenanzahl
Beispiel:
Für eine 2 Zimmer Wohnung müssen sich 2 Personen bewerben.
Für eine 4,5-Zimmer-Wohnung müssen sich mindestens vier Personen bewerben.
Mindestbelegung (während Mietdauer)
Zimmerzahl minus eins = Mindestpersonenzahl
Beispiel:
In einer 2 Zimmer Wohnung muss mindestens 1 Person leben.
In einer 4,5-Zimmer-Wohnung müssen mindestens drei Personen leben.
**Zielbelegung: Ausnahmen siehe Vermietungsreglement der Stiftung.
Einhaltung Einkommenslimiten
Zielbelegung (bei Vermietung)**
Das massgebende steuerbare Einkommen* aller Personen darf beim Mietbeginn höchstens fünfmal so hoch sein wie der Brutto-Jahresmietzins. Im laufenden Mietverhältnis darf es auf das Siebenfache ansteigen.
Beispiel Einkommenslimiten bei Zielbelegung
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Beispiel
Mietzins
brutto |
Bei Mietbeginn und Zielbelegung
(5-fach) |
Bei Zielbelegung im laufenden Mietverhältnis
(7-fach) |
2,5-Zimmer-Wohnung |
1240 Franken |
74 400 Franken |
104 160 Franken |
4,5-Zimmer-Wohnung |
1930 Franken |
115 800 Franken |
162 120 Franken |
* Massgebendes steuerbares Einkommen: steuerbares Einkommen plus ein Zehntel des steuerbaren Vermögens über 200 000 Franken
**Zielbelegung: Ausnahmen siehe Vermietungsreglement der Stiftung.
Mindestbelegung (während Mietdauer)
Das massgebende steuerbare Einkommen aller Personen darf beim Mietbeginn und Einhaltung der Mindestbelegung höchstens viermal so hoch sein wie der Brutto-Jahresmietzins. Im laufenden Mietverhältnis darf es auf das Sechsfache ansteigen.
Beispiel Einkommenslimiten bei Mindestbelegung
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Beispiel
Mietzins
brutto |
Bei Mietbeginn und Mindestbelegung
(4-fach) |
Bei Mindestbelegung im laufenden Mietverhältnis
(6-fach) |
2,5-Zimmer-Wohnung |
1240 Franken |
59 520 Franken |
89 280 Franken |
4,5-Zimmer-Wohnung |
1930 Franken |
92 640 Franken |
138 960 Franken |
* Massgebendes steuerbares Einkommen: steuerbares Einkommen plus ein Zehntel des steuerbaren Vermögens über 200 000 Franken